Wissenswertes über die Führerscheinklasse (KFZ)
Autoführerschein – Klasse B | Der normale Führerschein |
Autoführerschein – Klasse BE | Der Anhängerführerschein |
Autoführerschein – „Klasse 3“ | Der alte Führerschein |
B 96 Fahrerschulung |
Autoführerschein – Klasse B
Was darf ich mit der Klasse B fahren? |
Mit Klasse B können folgende Fahrzeuge gefahren werden:
Anhängerregelung
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Wie lange dauert die Ausbildung der Klasse B mindestens? |
Theorie
Praxis
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Welche Prüfungen muss ich für die Klasse B machen? |
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung ist abzulegen
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Welche Nachweise brauche ich für die Klasse B? |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
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Autoführerschein – Klasse BE
Was darf ich mit der Klasse BE fahren? |
Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen – z.B. große Wohnungen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen. |
Wie lange dauert die Ausbildung für die Klasse BE mindestens? |
Theorie Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschriebenPraxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 3 Fahrstunden Überland 1 Fahrstunden Autobahn 1 Fahrstunden bei Dunkelheit |
Welche Prüfungen muss ich für die Klasse BE ablegen? |
Theorieprüfung entfällt Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich für die Klasse BE |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
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Wissenswertes über den „alten Führerschein“ der Klasse 3
Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben |
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Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten Klasse 3 folgende Motorräder fahren:“ |
Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt: Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt: Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
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