Wissenswertes über die Führerscheinklasse (KFZ)

Autoführerschein – Klasse B Der normale Führerschein
Autoführerschein – Klasse BE Der Anhängerführerschein
Autoführerschein – „Klasse 3“ Der alte Führerschein
B 96 Fahrerschulung

Autoführerschein – Klasse B

Was darf ich mit der Klasse B fahren?

Mit Klasse B können folgende Fahrzeuge gefahren werden:

  • Kfz -ausgenommen Kfz der Klassen A1,A2,A
  • zG max.3500Kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

 Anhängerregelung

  •      Anhänger mit zG. max 750 Kg immer erlaubt.
  • Anhänger mit zG über 750 Kg erlaubt,wenn zG der Fahrzeugkombination max.3500 Kg

Wie lange dauert die Ausbildung  der Klasse B mindestens?

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfungen muss ich für die Klasse B machen?

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstrasse)

Welche Nachweise brauche ich für die Klasse B?

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Sie müssen für die Klassen B und BE mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Mindestalter für das begleitende Fahren 17 Jahre.

Autoführerschein – Klasse BE

Was darf ich mit der Klasse BE fahren?

Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

  •     Kfz der Klasse B mit Anhänger   oder Sattelanhänger mit
  • zG des Anhängers über 750 Kg,aber max.3500Kg

Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen – z.B. große Wohnungen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Wie lange dauert die Ausbildung für die Klasse BE mindestens?

Theorie
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschriebenPraxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfungen muss ich für die Klasse BE ablegen?

Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich für die Klasse BE

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Sie müssen für die Klassen B und BE mindestens 18 Jahre,bei BF 17 mind.17 Jahre alt sein.
  • Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

Wissenswertes über den „alten Führerschein“ der Klasse 3

Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben

  • dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5t)
  • bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L und S erteilt. Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und nur für in den Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen.
  • müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE – Beschränkt auf leichte Kombinationen – umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen (über 12t). Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen. Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen.

Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten Klasse 3 folgende Motorräder fahren:“

Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt: 
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt: 
Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:

  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den verkehr gekommen sind, bestragt die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h)
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)